Ein Anliegen der

Liste 6 Freischaffende Architekten

Stuart Stadler

HOAI

Die Einführung angemessener, verbindlicher Honorarsätze in der HOAI ist unser Ziel. Dazu muss ein Berufsausübungsrecht (vgl. Ärzte und Rechtsanwälte) nach qualifizierter Ausbildung eingeführt werden. Auch für diese Form der Unabhängigkeit kämpfen wir.
Nachdem der Zusammenhang von Preis und Qualität in der Planung durch den EUGH anerkannt wurde, ist jetzt nach acht Jahren eine weitere HOAI Novelle mit Fortschreibung der Honorartafeln sowie deren Flexibilisierung im Bereich der Flächenplanung erforderlich. – »Planung gehört in die Hände, die es von der Pike auf gelernt haben.« Dieses Zitat von Barbara Ettinger-Brinkmann, der Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, beschreibt unser Anliegen gut.

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